Rund um den Hutturm
Bürgerbrief Nr. 89
Mai 2007
Inhalt
Die Walsdorfer
Gemeinderechnungen, 1700 – 1749 Teil 2
Einheirat nach Walsdorf im
Jahre 1778
Geschichte
Walsdorfer Höfe und Häuser
Frühjahrswanderung
Buch-Neuerscheinung über Walsdorf
Aufruf des Fotoarbeitskreises
alte Ausdrücke
Herausgeber: Bürgerverein Walsdorf e.V.
Die Walsdorfer Gemeinderechnungen, Teil 2 1700 – 1749 Teil 2
4 Schultheißen haben in dem
Zeitraum amtiert. Tobias Carl Rüger von 1691 bis 1712, Hans Adam Lehmann von
1712 bis 1721, Philipp Wilhelm Weygandt von 1721 bis 1731 und Philipp Tobias
Löder von 1732 bis 1760.
Das Gericht, das den Schultheißen zu beraten hatte, bestand aus 5
Gerichtsmännern oder Schöffen, die auf Lebenszeit ernannt wurden. Ihm gehörten
zwischen 1700 und 1750 folgende Personen an. Georg Daniel Hirtes, gest. 1709,
Hans Jakob Wassum, gest. 1713, Johann Konrad Ochs, gest. 1718, Philipp Kaspar
Thiel, gest. 1719, Hans Jakob Vietor, gest. 1720, Philipp Daniel Schwarz, gest.
1731, Hans Adam Lehmann, gest. 1733, Tobias Carl Rüger, gest. 1734, Philipp
Hermann Zeiger, gest. 1749, Johann Martin Scheurer, gest.
1751, Philipp Daniel Seyberth, gest. 1758, Johann Andres Kilian, gest. 1760,
Johann Christian Thiel gest. 1760, Johann Konrad Illger, gest. 1767 und
Philipp Kaspar Zeiger, gest. 1771.
36 von den 50 Bürgermeistern, die die Kasse führten, sind namentlich bekannt,
denn so viele Gemeinderechnungen sind noch aus der ersten Hälfte des 18.
Jahrhunderts erhalten. (In der folgenden Übersicht werden nur die Guldenbeträge
angegeben.)
Jahr |
Name |
Vornamen |
Einnahmen |
Ausgaben |
1700 |
Vietor |
Hans Jakob |
229 |
201 |
1701 |
Gros |
Johann Niklas |
183 |
192 |
1702 |
Trebus |
Arnold |
197 |
214 |
1703 |
Lehmann |
Hans Adam |
201 |
174 |
1704 |
Jeckel |
Johann Ludwig |
188 |
181 |
1705 |
Höltzer |
Michel |
225 |
193 |
1709 |
Schwarz |
Johann Philipp |
214 |
241 |
1710 |
Merten |
Johann Georg |
218 |
207 |
1711 |
Rüger |
Tobias Carl |
239 |
241 |
1712 |
Seyberth |
Philipp Eberhard |
220 |
241 |
1713 |
Liel |
Johann Matthäus |
264 |
290 |
1715 |
Ochs |
Johann Konrad |
306 |
292 |
1716 |
Thiel |
Philipp Wilhelm |
234 |
207 |
1717 |
Schwarz |
Johann Adam |
256 |
208 |
1719 |
Lehmann |
Johann Peter |
201 |
200 |
1720 |
Ochs |
Johann Philipp |
283 |
259 |
1721 |
Dern |
Philipp Jakob |
227 |
210 |
1722 |
Kilian |
Johann Andreas |
313 |
264 |
1723 |
Scheurer |
Johann Christian |
232 |
189 |
1725 |
Zeiger |
Philipp Christian |
369 |
326 |
1726 |
Scheurer |
Johann Martin |
258 |
232 |
1727 |
Thiel |
Johann Christian |
304 |
270 |
1728 |
Bind |
Johann Adam |
362 |
315 |
1729 |
Conradi |
Johannes |
295 |
214 |
1732 |
Keller |
Valentin |
223 |
170 |
1733 |
Rühl |
Johann Philipp |
343 |
289 |
1734 |
Rüger |
Johann Philipp |
257 |
231 |
1735 |
Rüger |
Johann Konrad |
314 |
304 |
1736 |
Seyberth |
Philipp Daniel |
334 |
352 |
1737 |
Aulmann |
Peter |
240 |
289 |
1738 |
Höltzer |
Philipp Christian |
289 |
276 |
1740 |
Lehmann |
Hans Jakob |
336 |
326 |
1741 |
Wassum |
Johann Adam |
273 |
265 |
1742 |
Ochs |
Johann Jakob |
400 |
386 |
1744 |
Zeiger |
Philipp Kaspar |
246 |
241 |
1747 |
Rüger |
Johann Henrich |
391 |
375 |
Die Einnahmen und Ausgaben haben sich in den 50 Jahren
erkennbar gesteigert. In der ersten Dekade betrugen sie im Durchschnitt 207 und
200 Gulden, in der zweiten 250 und 237 Gulden, in der dritten 295 und 255
Gulden, in der vierten 283 und 275 Gulden und in der fünften 329 und 319 Gulden.
Gut 150 Gulden stammten aus den ständigen Einnahmen. Aus der jährlichen Grund-
und Gebäudesteuer, der Bete, gingen knapp 100 fl ein, an Bannweingeld 27 Gulden,
an Wächtergeld ca. 12 fl und vom Gemeindebäcker jährlich ebenfalls 12 fl
Backhauszins. Aus dem Holzverkauf wurden größere Summen eingenommen, wenn
Bauholz verkauft wurde. 1721 23 fl, 1725 45 fl, 1727 12 fl, 1728 25 fl, 1732 42
fl und 1738 40 fl. Brennholz wurde in Form von Losen an die Bürger verteilt. Ein
Los kostete um 12 Albus. Wenn jemand mehr brauchte, musste er sich noch dazu
kaufen. Regelmäßig wurde auch Stammholz an die Küfer und Dreher, hin und wieder
auch an den Wagner abgegeben. Zu den nahezu regelmäßigen Einnahmen gehörte auch
das Bürgergeld in Höhe von 20 fl für jeden neu aufgenommenen Bürger.
Die Bürgerschaft entwickelte sich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts
positiv. Die Zahl der Bürger lässt sich errechnen, weil meist angegeben wurde,
wie viel Wächtergeld jeder entrichten musste. 1703 zahlten 52 Bürger je 7 Albus.
Wegen der steigenden Bürgerzahl konnte das Wächtergeld nach und nach auf 5 Albus,
4 Pfennig gesenkt werden. 1710 war die Bürgerschaft 56 Bürger stark, 1720 62,
1730 76, 1740 72 und 1744 74 Bürger. Aus Walsdorf wurden zwischen 1700 und 1749
87 junge Männer bei der Eheschließung als Bürger aufgenommen.
Von außerhalb erhielten 23 das Bürgerrecht und zwar der Küfer Johann Konrad
Schneider aus Steinfischbach, der Küfer und Bierbrauer Philipp Balthasar Roth
aus Ketternschwalbach, der Dienstknecht Johannes Hohl von Weilmünster, die
Hirten Emmerich Rau aus dem Brandenburgischen, der Schweinehirte Johann Georg
Ernst aus Oberems und Tillmann Schmidt, der Leineweber Johann Peter Deusinger
aus Mauloff, die Maurer Gallus Staudt aus Tirol und Johannes Pfenning, der
Metzger Johann Friedrich Luppich aus Kirchhain, der Schmied Johann Konrad Illger,
der Schneider Johann Georg Steiger aus Kloppenheim, die Schreiner Johann
Gottfried Lorentz aus Bernstadt in Schlesien und Johannes Hahn aus Wehen, die
Schuster Johannes Conradi aus Heringen und Johann Peter Aulmann aus Eschbach,
der Strumpfweber Johann Konrad Weintraud und der Korporal Johann Konrad Heisse.
Bei Johann Andreas Götz aus Westerfeld, Johannes Heintz aus Idstein, Velten
Keller aus Eisenburg, Johann Konrad Wex aus Heftrich und Philipp Ludwig Weydmann
aus Brombach wird kein Beruf angegeben. Einzugsgeld wurde für 5 Frauen und
Auszugsgeld für eine Frau bezahlt.
Auf Aschermittwoch 1718 mussten 11 Bürger, die seit 1697 in den Freiflecken
Walsdorf eingeheiratet hatten, ihren so genannten Losbrief für sich oder ihre
Frau vorlegen. In den Briefen wurde bestätigt, dass der Inhaber frei, ledig und
los und keiner Leibeigenschaft mehr unterworfen ist. Von alters her musste jeder
Antragsteller vor der Eheschließung 20 fl Bürgergeld bezahlen. „Wie aber die
Leute durch den erbärmlichen Brand (1692) so in Armut geraten sind“, haben das
Gericht und auch die Gemeinde erlaubt, dass es in Jahresraten von 5 fl bezahlt
werden konnte. „Weil aber die Bürgerschaft nunmehr stark und soviel allerhand
liederliche Burschen von allerhand Art Leuten herein gezogen, da die Gemeinde
von den Leuten keine 5 fl bekommen“ konnte, haben Schultheiß, das Gericht und
die ganze Gemeinde am Aschermittwoch 1719 beschlossen, dass keiner mehr in die
Bürgerschaft aufgenommen werden soll, der nicht vorher die 20 fl bezahlt hat
(Gerichtsbuch II, S. 122).
Zu den ständigen Ausgaben zählte die Abgabe an die fürstliche Rentkammer in Höhe
von 90 fl, 7 alb und 4 Pfg, 12 fl wegen des Klosterbrunnens und der Klosterbet,
12 fl Wächtergeld an die Hirten und 14 fl für die Gerichtsmahlzeit. Weitere
regelmäßig anfallende erwähnenswerte Ausgaben waren Kosten für Reparaturarbeiten
an der Mauer, den Gemeindegebäuden und das Bohren von Brunnenröhren, für
Botengänge, Essen und Trinken, wenn Arbeiten vergeben oder Verträge
abgeschlossen wurden. Auch musste die Gemeinde mehrfach Geld in Neubauten
investieren. 1721 wurde der Backofen neu gemacht. Die Ofenbauer erhielten 15 fl
und 10 alb. 1725 wurde das Hirtenhaus am Untertor errichtet. Unter anderem
werden dem Büchsenmacher Johann Peter Hahn 10 alb „vor die Fahn auf das Untertor
zu machen“ bezahlt. 1728 wurde auch das Hirtenhaus am Obertor für über 90 fl neu
gebaut. 1735, 1737 und 1738 wurde die Pfarrscheune aufgeschlagen und fertig
gestellt und am Pfarrhaus gearbeitet.
Für die 12 fl, die jährlich für die Gerichtsmahlzeit für den Schultheißen und
die Gerichtsschöffen eingesetzt wurden, konnte man ein üppiges Essen ausrichten,
wenn man bedenkt, dass 1742 ein Laib Brot 3 alb, 4 Pfennig, 1713 ein Maß (2
Liter) Wein 10 alb, 1723 ein Maß Bier 1 alb, 1719 ein Pfund Butter 5 alb, 1725
ein Pfund Schweinefleisch 2 alb und 1738 ein Pfund Kalbfleisch ebenfalls nur 2
alb kosteten. (30 Albus waren 1 Gulden wert). Auch wenn fremde Soldaten und
Offiziere hier in Quartier lagen, was sehr häufig in der ersten Hälfte des 18.
Jahrhunderts der Fall war, oder Amtspersonen dienstlich tätig waren, wurde
tüchtig aufgetischt. 1710 wurden z.B. für die Verköstigung eines
Husarenoffiziers mit Fleisch, jungen Hähnchen, Krebsen, Weck und Sauerwasser 5
fl und 13 alb ausgegeben. „Als der Herr Archivarius 1738 hier gespeist“, zahlte
der Bürgermeister für 3 Pfund Kalbfleisch 6 alb. 1712 werden für Krammetsvögel
(Wacholderdrosseln) 1 fl und 10 alb in Rechnung gestellt.
Von Interesse ist wohl auch, dass 1733 „vor den Freiheitsbrief zu lösen oder
Confirmationsgebühr an die Cantzley“ 25 fl und 10 alb gezahlt wurden, 1721 eine
Wollweberzunft von der Walkmühle erwähnt wird, 1733 für 12 alb Wachholderbeeren
verkauft wurden und schließlich dass 1713 beim „Ausstreichen (körperlicher
Züchtigung) von Zigeunerweibern“ 2 ½ Maß Wein vertrunken wurden, d. h. ein
öffentliches Schauspiel daraus gemacht wurde.
Helmuth Leichtfuß
Einheirat nach Walsdorf im Jahre 1778
Vor der Aufhebung der
Leibeigenschaft im Herzogtum Nassau im Januar 1808 war es nicht gleichgültig, ob
man in einer Stadt bzw. einem Freiflecken geboren war oder in einem Ort, wo man
„der Leibeigenschaft zugetan“ war. Als Bürger einer Stadt oder eines Feifleckens
war man unter anderem nämlich freizügig, konnte also ohne Genehmigung des
Landesherrn an einem anderen Ort innerhalb der Herrschaft oder im Ausland seine
Wohnung nehmen. Man benötigte lediglich eine Art „Freibrief“ der Gemeindebehörde
und musste ein Auszuggeld bezahlen. In Walsdorf betrug es für lange Zeit 5
Gulden.
1649 bestätigten z. B. Schultheiß, Bürgermeister und die verordneten Schöffen
des Gerichts des freien Fleckens Walsdorf dem Johannes Ebert Ochs, der nach der
freien Reichsstadt Frankfurt am Main ziehen wollte, außer der Feststellung, dass
er „von aufrichtigen, ehrlichen, frommen und redlichen Eltern geboren“ sei,
dass er, „weil er in unserem freien Flecken geboren, eine freizügige Person sei,
und in
Kraft deswegen habender gräflicher Privilegien seiner Leibeigenschaft befreit,
und deswegen außer seinem Vaterland seines Gefallens sich häuslich
niederzulassen durchaus befugt ist.“
Anders war es, wenn eine leibeigene Person ihren Wohnort wechseln wollte oder
einen Bürger einer Stadt oder eines Freifleckens heiraten wollte.
Dann brauchte sie die
Genehmigung des Landesherrn bzw. musste von ihm aus der Leibeigenschaft
entlassen werden. Da Leibeigne zu verschiedenen Leistungen für die Herrschaft
verpflichtet waren, ließen sich die Landesherren die Entlassung eines oder einer
Dienstpflichtigen aus der Leibeigenschaft bezahlen.
1778 heiratete der Walsdorfer Wagner Philipp Kaspar Leichtfuß in Hennethal Maria
Katharina Keller von dort. Da das Ehepaar in Walsdorf wohnen wollte, musste
Maria Katharina Keller aus der Leibeigenschaft entlassen werden. Für die
Entlassungsurkunde zahlte sie sechs Gulden zuzüglich 4 Gulden und 15 Albus für
die Taxe und 7 Albus, 4 Pfennig für den Stempel an die Rentei in Idstein.
Außerdem musste sie 20 fl Einzugsgeld an die Gemeinde Walsdorf entrichten.
Das Ehepaar wohnte im Haus Untergasse Nr. 44 (nach heutiger Nummerierung), das
Philipp Kaspar Leichtfuß von seinem Vater geerbt hatte.
Die Eigentumsverhältnisse bei dieser
Doppelhofreite (Haus Nr. 42 und 44) waren recht kompliziert. Bei ihr wie auch
bei der Doppelhofreite Untergasse 32/34 sind im Gegensatz zu den anderen
Hofreiten die Einfahrten zwischen den beiden Häusern. Beide Häuser sind
unterkellert. Diese Gegebenheiten lassen den Schluss zu, dass beim Bau der
Häuser ihre Trennung gewollt war. In den Stockbüchern sind die beiden Hofreiten
in drei Artikeln gebucht, zwei für die Häuser und Ställe Nr. 42 und 44 und einer
für die Scheune samt Hofeinfahrt. Diese waren gemeinschaftliches Eigentum. Die
Aufteilung des Wohnraumes über der Toreinfahrt ist unklar. Dass er nur einem der
Eigentümer gehörte, ist unwahrscheinlich. Es gibt auch keine Hinweise auf
gemeinsame Nutzung.
Wahrscheinlich gehörte zu jedem Haus die Hälfte des Raumes. Die Gesamtfläche
des Grundstücks betrug ca. 365 qm, von denen ca. 240 qm mit Wohnhaus, Scheune
und Ställen bebaut waren. Die Wohnfläche in beiden Häusern war zusammen ca. 194
qm groß. Die Innenhoffläche mit Einfahrt maß ca. 125 qm.
Die Baugeschichte der Doppelhofreite reicht bis in die Jahre nach dem großen
Brand von 1692 zurück. In einer Skizze aus dieser Zeit, die eine neue
Parzellierung enthält, gehören die beiden Flurstücke zu einer Hofreite.
Eigentümer sind der Pfarrer Johann Bernhard Rüger und dessen Ehefrau Anna Maria,
geborene Hirtes. Von Johann Bernhard Rüger geht das Anwesen auf seinen
Schwiegersohn Johann Matthäus Lehmann über, der 1716 Ottilie Elisabeth Rüger,
die jüngste Tochter des Pfarrers, geheiratet hatte. Nach dem Tode des Johann
Matthäus Lehmann im Jahre 1737 gehörten die Häuser für über 200 Jahre jeweils
verschiedenen Familien. Haus Nr. 44 übernahm der Schmied Philipp Christian
Leichtfuß, der 1738 die älteste Tochter des Johann Matthäus Lehmann geheiratet
hatte. Von ihm erbte es, wie oben schon erwähnt, sein Sohn Philipp Kaspar.
Philipp Kaspar Leichtfuß starb 1803. Als nächster Eigentümer erscheint der
Leineweber Johann Peter Götz, ein Neffe von Johann Peter Götz aus dem
Nachbarhaus Nr. 42. Von 1806 bis 1879 gehören das Haus und eine halbe Scheune
nacheinander dem Wagner Johann Philipp Seyberth, dessen Sohn Johann Philipp,
ebenfalls Wagner.
Dieser vererbte es wiederum an seinen Sohn, den Wagner Johann Daniel Seyberth.
1879 erwirbt der Schreiner und Kaufmann Philipp August Schwarz das Anwesen, der
wohl bis zu seinem Tod im Jahre 1929 das Haus bewohnte. Anschließend wohnte bis
in die 50er Jahre Mathilde Usinger im Haus Nr. 44. Ab 1960 sind beide Häuser
wieder in einer Hand, zunächst von Karl Otto Anthes, dann von Helmut Bornschein
und schließlich dem Hufschmied Jörg Leibold und seiner Frau Yvonne.
Die Besitzverhältnisse beim Haus Untergasse 42 gestalteten sich wesentlich
einfacher. Dieser Teil der Hofreite ging an einen weiteren Schwiegersohn von
Johann Matthäus Lehmann, den Schneider Johann Jakob Thiel, über. Von ihm erbte
es sein Schwiegersohn, der Leineweber und Bauer Johann Peter Götz, der es an
seinen Sohn, den Leineweber Philipp Konrad weiter vererbte. Auf diesen folgte
erneut ein Schwiegersohn, der Bauer und Leineweber Philipp Peter Müller von
Niederems. Sein Sohn, der Metzger Karl Jakob Müller übernahm das Haus 1879. 1890
verkaufte er es an seinen Schwager, den Schneider Karl Ludwig Wilhelm Zeiger.
Die Ehe Zeigers war kinderlos und so kam deren Pflegesohn, der Buchhändler Karl
Otto Anthes, in den Besitz des Anwesens.
N.B. Wir beabsichtigen in loser Folge weitere Objekte und ihre Geschichte im
Bürgerbrief darzustellen. Die Quellen, die uns zur Verfügung stehen, sind
Güterbeschreibungen, Gebäudesteuerrollen, Spezialkataster, Brandkataster,
Vermessungen mit den zugehörigen Lagerbüchern und Karten, Stockbücher und
Einwohnerlisten. Ein unentbehrliches Hilfsmittel ist das Ortssippenbuch zur
Feststellung von Verwandtschaftsbeziehungen und der Berufe der jeweiligen
Besitzer.
Weiter wurde benutzt: HHStAW 1148, Walsdorfer Urkundenbuch.
Sämtliche Daten, die im Rahmen der vorgestellten Hofreiten und Häuser verwandt
werden, stammen aus historischen Quellen. Aktuelle Daten stehen nicht zur
Verfügung und werden nicht verwendet. Namen von Eigentümern nach 1960 werden nur
mit deren Einverständnis angegeben. Objektbeschreibungen aus der
Inventarisierung des Ortskerns von Walsdorf im Jahre 1976 werden ungekürzt oder
auszugsweise übernommen. Rechtsgültig sind nur die bei den zuständigen Stellen
(Grundbuch- und Katasteramt) vorliegenden Eintragungen.
Jahr
|
Haus
Untergasse 44 |
Haus
Untergasse 42 |
Jahr |
|
Hofeinfahrt und Scheune waren gemeinschaftliches Eigentum, wurden getrennt von Haus und Hof weitervererbt bzw. verkauft. Einseitige Rechte waren hiermit ausgeschlossen. |
||||
1692 |
Rüger Joh. Bernh. 1651-1731 / Anna Maria geb. Hirtes
*1655 |
|
||
1692 |
Lehmann
Johann Mattäus 1678-1737 / Ottilie Elisabeth |
|
||
1767 |
Leichtfuß
Phil. Chr. |
|
|
|
1767 |
Leichtfuß
Phil. Kaspar |
Thiel Johann
Jakob |
1767 |
|
1788 |
Götz Johann
Peter |
|
|
|
1806 |
Seyberth
Johann Phil. |
Götz Johann
Peter |
1806 |
|
|
|
Götz Philipp
Konrad (Leineweber 1811 ; Sohn) Maria Philippine geb. Rühl 1790-1865 |
1819 |
|
1822 |
Seyberth
Johann Phil. |
|
|
|
1851 |
Seyberth
Johann Daniel |
|
|
|
|
|
Müller
Philipp Peter |
1859 |
|
1879 |
Schwarz Phil.
Aug. |
Müller Karl
Jakob |
1879 |
|
|
|
Zeiger Karl
Ludw. Wilh. |
1890 |
|
1960 |
Anthes Karl Otto 1882-1948 (Buchhändler) |
|
||
1976 |
Bornschein Helmut 1933-1994 |
|
||
1995 |
Leibold Jörg u. Yvonne (Hufschmied) |
|
Tabelle: Zeitliche Stellung der Eigentumsverhältnisse
Werner Janzing; Helmuth Leichtfuß
Ankündigungen
Die diesjährige Frühjahrswanderung des Bürgervereins findet am 20. Mai 2007 statt. Wir wollen diesmal über das Wörsdorfer Gebück als Grenze zwischen den Grafschaften Idstein und Diez informieren. Die Flurbezeichnung Klingenschlag erinnert noch an den Verlauf des Gebücks in der Walsdorfer Gemarkung. Die Teilnehmer treffen sich um 10:00 Uhr am Dorfbrunnen. Der Weg führt über den Betonweg in Richtung Bauernwiese und zurück durch den Bürgerwald. Die Wanderung wird zur Mittagszeit mit einem gemeinsamen Imbiss an der Grillhütte abgeschlossen.
Buch-Neuerscheinung über Walsdorf
Der Bürgerverein wird im Herbst dieses Jahres ein neues Buch über Walsdorf vorstellen. Es trägt den Titel:
Der Wandel Walsdorfs im 19.
und 20. Jahrhundert –
Ein Bauerndorf verändert grundlegend sein Gesicht.
In den Kapiteln:
Der
geschichtliche Hintergrund
Das Dorf und seine Bewohner
Die Wirtschafts- und Sozialstruktur
Die Lebens- und Arbeitswelt
Kirche und Schule
Die Infrastruktur
Gemeindeeinrichtungen
Die politische Gemeinde in nassauischer Zeit, in der
Kaiserzeit, in der Weimarer Republik, im Nationalsozialismus
und nach 1945
wird an Hand umfangreicher Dokumente und eigener Erfahrungen und Erlebnisse der fundamentale Wandel unseres Dorfes in den beiden letzten Jahrhunderten dargestellt. Das Buch wird einen Umfang von ca. 350 Seiten haben.
Der Fotoarbeitskreis des
Bürgervereins benötigt zur Ergänzung seiner Sammlung noch weitere Bilder. Diese
können aus der Zeit vor 1900 bis heute datiert sein.
Es werden vor allem Fotos vom Schuster, Schreiner, Wagner, Schneider und anderen
Handwerkern, von Werkstätten, Kuh- und Schweineställen und auch von den Geräten
jeder Art gesucht.
Kindergartenjahrgänge 1940 – 1941 und von 1960 bis heute sind ebenfalls noch
offen. Gleiches gilt für die Konfirmationen der Jahrgänge 1920, 24, 26, 28, 33,
34, 35, 36, 40, 41, 42, 43, 44, 47, 48, 49, 51, 52, 53, 56, 58, 64, 66, 67, 68,
74, 76, 78, 80, 86, 96, 2002, 2003.
Fotos können bei Andrea Schaus, Am Borngraben 8, und Arnold Werner, Untergasse
13, abgegeben werden. Nach der Bearbeitung werden die Fotos den Eigentümern
zurückgegeben.
Jedem, der uns bei der Beschaffung der Bilder helfen kann, sind wir sehr
dankbar.
Eine inzwischen erweiterte Auswahl einzelner Bildbeispiele ist auf unseren
Seiten im Internet einsehbar. Die insgesamt 19 Bände der Sammlung mit ihren ca.
1800 Fotos werden z. Z. von fleißigen Helfern vollständig digitalisiert, um ggf.
zusammen mit dem neuen Buch in DVD Form der Öffentlichkeit vorgestellt zu
werden.
Erich Roth, Sprecher des Fotoarbeitskreises.
Zu guter Letzt wieder einige alte Ausdrücke, diesmal mitgeteilt von dem ehe-maligen Realschullehrer und Idsteiner Stadtarchivar Karl – Heinz Bernhard.
Brenk, Brenkche
Mit Brenk wurde eine Zinkwanne bezeichnet.
Ein Brenkche diente als Spülbüttchen.
Wiek
Hauptsächlich gebraucht für den Lampendocht einer Petroleumlampe.
Kewe
Die Grannen von Gerste und Roggen waren bei der Getreideernte sehr
unan-genehm, weil sie nur schwer aus den Wollstrümpfen entfernt werden konnten
und die Haut reizten.
Schnore
Wenn der Hafer seine Rispen trieb, hieß es: Er bekommt schon die Schore.
Übrigens hat Pfarrer Tecklenburg 1915 das Wort in der Pfarrchronik auch so
verdolmetscht.
Torche
Wenn Weißkraut für Sauerkraut gehobelt werden sollte, wurde zuerst mit
einem halbrunden Messer der Torche aus dem Krautkopf entfernt.
Ferwes
Ferwes ist der Fußteil eines Strumpfes. Da dieser Teil des Strumpfes immer
zuerst unbrauchbar wurde, wurde häufig ein neuer Ferwes angestrickt.
Scheier
Scheier hat die Bedeutung von unvermischt. Man trinkt z. B. den Apfelwein
scheier.
Krotze
Wer beim Äpfel- oder Birnenessen zuviel Fruchtfleisch um das Kerngehäuse
ließ, wurde ermahnt, keinen so großen Krotze übrig zu lassen.
Reiter (f)
Ein großes Handsieb zum Reinigen von Getreide.