Rund um den Hutturm

Bürgerbrief  Nr. 89

Mai  2007

Inhalt

Die Walsdorfer Gemeinderechnungen, 1700 – 1749 Teil 2

Einheirat nach Walsdorf im Jahre 1778


 
Geschichte Walsdorfer Höfe und Häuser

Frühjahrswanderung

Buch-Neuerscheinung über Walsdorf

Aufruf des Fotoarbeitskreises

alte Ausdrücke
 

Herausgeber: Bürgerverein Walsdorf e.V.

 

 

Die Walsdorfer Gemeinderechnungen, Teil 2 1700 – 1749 Teil 2

4 Schultheißen haben in dem Zeitraum amtiert. Tobias Carl Rüger von 1691 bis 1712, Hans Adam Lehmann von 1712 bis 1721, Philipp Wilhelm Weygandt von 1721 bis 1731 und Philipp Tobias Löder von 1732 bis 1760.
Das Gericht, das den Schultheißen zu beraten hatte, bestand aus 5 Gerichtsmännern oder Schöffen, die auf Lebenszeit ernannt wurden. Ihm gehörten zwischen 1700 und 1750 folgende Personen an. Georg Daniel Hirtes, gest. 1709, Hans Jakob Wassum, gest. 1713, Johann Konrad Ochs, gest. 1718, Philipp Kaspar Thiel, gest. 1719, Hans Jakob Vietor, gest. 1720, Philipp Daniel Schwarz, gest. 1731, Hans Adam Lehmann, gest. 1733, Tobias Carl Rüger, gest. 1734, Philipp Hermann Zeiger, gest. 1749, Johann Martin Scheurer, gest. 1751, Philipp Daniel Seyberth, gest. 1758, Johann Andres Kilian, gest. 1760, Johann Christian Thiel gest. 1760, Johann Konrad Illger, gest. 1767 und Philipp Kaspar Zeiger, gest. 1771.
36 von den 50 Bürgermeistern, die die Kasse führten, sind namentlich bekannt, denn so viele Gemeinderechnungen sind noch aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erhalten. (In der folgenden Übersicht werden nur die Guldenbeträge angegeben.)

Jahr

Name

Vornamen

Einnahmen

Ausgaben

1700

Vietor

Hans Jakob

229

201

1701

Gros

Johann Niklas

183

192

1702

Trebus

Arnold

197

214

1703

Lehmann

Hans Adam

201

174

1704

Jeckel

Johann Ludwig

188

181

1705

Höltzer

Michel

225

193

1709

Schwarz

Johann Philipp

214

241

1710

Merten

Johann Georg

218

207

1711

Rüger

Tobias Carl

239

241

1712

Seyberth

Philipp Eberhard

220

241

1713

Liel

Johann Matthäus

264

290

1715

Ochs

Johann Konrad

306

292

1716

Thiel

Philipp Wilhelm

234

207

1717

Schwarz

Johann Adam

256

208

1719

Lehmann

Johann Peter

201

200

1720

Ochs

Johann Philipp

283

259

1721

Dern

Philipp Jakob

227

210

1722

Kilian

Johann Andreas

313

264

1723

Scheurer

Johann Christian

232

189

1725

Zeiger

Philipp Christian

369

326

1726

Scheurer

Johann Martin

258

232

1727

Thiel

Johann Christian

304

270

1728

Bind

Johann Adam

362

315

1729

Conradi

Johannes

295

214

1732

Keller

Valentin

223

170

1733

Rühl

Johann Philipp

343

289

1734

Rüger

Johann Philipp

257

231

1735

Rüger

Johann Konrad

314

304

1736

Seyberth

Philipp Daniel

334

352

1737

Aulmann

Peter

240

289

1738

Höltzer

Philipp Christian

289

276

1740

Lehmann

Hans Jakob

336

326

1741

Wassum

Johann Adam

273

265

1742

Ochs

Johann Jakob

400

386

1744

Zeiger

Philipp Kaspar

246

241

1747

Rüger

Johann Henrich

391

375

 Die Einnahmen und Ausgaben haben sich in den 50 Jahren erkennbar gesteigert. In der ersten Dekade betrugen sie im Durchschnitt 207 und 200 Gulden, in der zweiten 250 und 237 Gulden, in der dritten 295 und 255 Gulden, in der vierten 283 und 275 Gulden und in der fünften 329 und 319 Gulden.
Gut 150 Gulden stammten aus den ständigen Einnahmen. Aus der jährlichen Grund- und Gebäudesteuer, der Bete, gingen knapp 100 fl ein, an Bannweingeld 27 Gulden, an Wächtergeld ca. 12 fl und vom Gemeindebäcker jährlich ebenfalls 12 fl Backhauszins. Aus dem Holzverkauf wurden größere Summen eingenommen, wenn Bauholz verkauft wurde. 1721 23 fl, 1725 45 fl, 1727 12 fl, 1728 25 fl, 1732 42 fl und 1738 40 fl. Brennholz wurde in Form von Losen an die Bürger verteilt. Ein Los kostete um 12 Albus. Wenn jemand mehr brauchte, musste er sich noch dazu kaufen. Regelmäßig wurde auch Stammholz an die Küfer und Dreher, hin und wieder auch an den Wagner abgegeben. Zu den nahezu regelmäßigen Einnahmen gehörte auch das Bürgergeld in Höhe von 20 fl für jeden neu aufgenommenen Bürger.
Die Bürgerschaft entwickelte sich in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts positiv. Die Zahl der Bürger lässt sich errechnen, weil meist angegeben wurde, wie viel Wächtergeld jeder entrichten musste. 1703 zahlten 52 Bürger je 7 Albus. Wegen der steigenden Bürgerzahl konnte das Wächtergeld nach und nach auf 5 Albus, 4 Pfennig gesenkt werden. 1710 war die Bürgerschaft 56 Bürger stark, 1720 62, 1730 76, 1740 72 und 1744 74 Bürger. Aus Walsdorf wurden zwischen 1700 und 1749 87 junge Männer bei der Eheschließung als Bürger aufgenommen.
Von außerhalb erhielten 23 das Bürgerrecht und zwar der Küfer Johann Konrad Schneider aus Steinfischbach, der Küfer und Bierbrauer Philipp Balthasar Roth aus Ketternschwalbach, der Dienstknecht Johannes Hohl von Weilmünster, die Hirten Emmerich Rau aus dem Brandenburgischen, der Schweinehirte Johann Georg Ernst aus Oberems und Tillmann Schmidt, der Leineweber Johann Peter Deusinger aus Mauloff, die Maurer Gallus Staudt aus Tirol und Johannes Pfenning, der Metzger Johann Friedrich Luppich aus Kirchhain, der Schmied Johann Konrad Illger, der Schneider Johann Georg Steiger aus Kloppenheim, die Schreiner Johann Gottfried Lorentz aus Bernstadt in Schlesien und Johannes Hahn aus Wehen, die Schuster Johannes Conradi aus Heringen und Johann Peter Aulmann aus Eschbach, der Strumpfweber Johann Konrad Weintraud und der Korporal Johann Konrad Heisse. Bei Johann Andreas Götz aus Westerfeld, Johannes Heintz aus Idstein, Velten Keller aus Eisenburg, Johann Konrad Wex aus Heftrich und Philipp Ludwig Weydmann aus Brombach wird kein Beruf angegeben. Einzugsgeld wurde für 5 Frauen und Auszugsgeld für eine Frau bezahlt.
Auf Aschermittwoch 1718 mussten 11 Bürger, die seit 1697 in den Freiflecken Walsdorf eingeheiratet hatten, ihren so genannten Losbrief für sich oder ihre Frau vorlegen. In den Briefen wurde bestätigt, dass der Inhaber frei, ledig und los und keiner Leibeigenschaft mehr unterworfen ist. Von alters her musste jeder Antragsteller vor der Eheschließung 20 fl Bürgergeld bezahlen. „Wie aber die Leute durch den erbärmlichen Brand (1692) so in Armut geraten sind“, haben das Gericht und auch die Gemeinde erlaubt, dass es in Jahresraten von 5 fl bezahlt werden konnte. „Weil aber die Bürgerschaft nunmehr stark und soviel allerhand liederliche Burschen von allerhand Art Leuten herein gezogen, da die Gemeinde von den Leuten keine 5 fl bekommen“ konnte, haben Schultheiß, das Gericht und die ganze Gemeinde am Aschermittwoch 1719 beschlossen, dass keiner mehr in die Bürgerschaft aufgenommen werden soll, der nicht vorher die 20 fl bezahlt hat (Gerichtsbuch II, S. 122).
Zu den ständigen Ausgaben zählte die Abgabe an die fürstliche Rentkammer in Höhe von 90 fl, 7 alb und 4 Pfg, 12 fl wegen des Klosterbrunnens und der Klosterbet, 12 fl Wächtergeld an die Hirten und 14 fl für die Gerichtsmahlzeit. Weitere regelmäßig anfallende erwähnenswerte Ausgaben waren Kosten für Reparaturarbeiten an der Mauer, den Gemeindegebäuden und das Bohren von Brunnenröhren, für Botengänge, Essen und Trinken, wenn Arbeiten vergeben oder Verträge abgeschlossen wurden. Auch musste die Gemeinde mehrfach Geld in Neubauten investieren. 1721 wurde der Backofen neu gemacht. Die Ofenbauer erhielten 15 fl und 10 alb. 1725 wurde das Hirtenhaus am Untertor errichtet. Unter anderem werden dem Büchsenmacher Johann Peter Hahn 10 alb „vor die Fahn auf das Untertor zu machen“ bezahlt. 1728 wurde auch das Hirtenhaus am Obertor für über 90 fl neu gebaut. 1735, 1737 und 1738 wurde die Pfarrscheune aufgeschlagen und fertig gestellt und am Pfarrhaus gearbeitet.
Für die 12 fl, die jährlich für die Gerichtsmahlzeit für den Schultheißen und die Gerichtsschöffen eingesetzt wurden, konnte man ein üppiges Essen ausrichten, wenn man bedenkt, dass 1742 ein Laib Brot 3 alb, 4 Pfennig, 1713 ein Maß (2 Liter) Wein 10 alb, 1723 ein Maß Bier 1 alb, 1719 ein Pfund Butter 5 alb, 1725 ein Pfund Schweinefleisch 2 alb und 1738 ein Pfund Kalbfleisch ebenfalls nur 2 alb kosteten. (30 Albus waren 1 Gulden wert). Auch wenn fremde Soldaten und Offiziere hier in Quartier lagen, was sehr häufig in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts der Fall war, oder Amtspersonen dienstlich tätig waren, wurde tüchtig aufgetischt. 1710 wurden z.B. für die Verköstigung eines Husarenoffiziers mit Fleisch, jungen Hähnchen, Krebsen, Weck und Sauerwasser 5 fl und 13 alb ausgegeben. „Als der Herr Archivarius 1738 hier gespeist“, zahlte der Bürgermeister für 3 Pfund Kalbfleisch 6 alb. 1712 werden für Krammetsvögel (Wacholderdrosseln) 1 fl und 10 alb in Rechnung gestellt.
Von Interesse ist wohl auch, dass 1733 „vor den Freiheitsbrief zu lösen oder Confirmationsgebühr an die Cantzley“ 25 fl und 10 alb gezahlt wurden, 1721 eine Wollweberzunft von der Walkmühle erwähnt wird, 1733 für 12 alb Wachholderbeeren verkauft wurden und schließlich dass 1713 beim „Ausstreichen (körperlicher Züchtigung) von Zigeunerweibern“ 2 ½ Maß Wein vertrunken wurden, d. h. ein öffentliches Schauspiel daraus gemacht wurde.

Helmuth Leichtfuß

 

 

Einheirat nach Walsdorf im Jahre 1778

Vor der Aufhebung der Leibeigenschaft im Herzogtum Nassau im Januar 1808 war es nicht gleichgültig, ob man in einer Stadt bzw. einem Freiflecken geboren war oder in einem Ort, wo man „der Leibeigenschaft zugetan“ war. Als Bürger einer Stadt oder eines Feifleckens war man unter anderem nämlich freizügig, konnte also ohne Genehmigung des Landesherrn an einem anderen Ort innerhalb der Herrschaft oder im Ausland seine Wohnung nehmen. Man benötigte lediglich eine Art „Freibrief“ der Gemeindebehörde und musste ein Auszuggeld bezahlen. In Walsdorf betrug es für lange Zeit 5 Gulden.
1649 bestätigten z. B. Schultheiß, Bürgermeister und die verordneten Schöffen des Gerichts des freien Fleckens Walsdorf dem Johannes Ebert Ochs, der nach der freien Reichsstadt Frankfurt am Main ziehen wollte, außer der Feststellung, dass er „von  aufrichtigen, ehrlichen, frommen und redlichen Eltern geboren“ sei, dass er, „weil er in unserem freien Flecken geboren, eine freizügige Person sei, und in
Kraft deswegen habender gräflicher Privilegien seiner Leibeigenschaft befreit, und deswegen außer seinem Vaterland seines Gefallens sich häuslich niederzulassen durchaus befugt ist.“
Anders war es, wenn eine leibeigene Person ihren Wohnort wechseln wollte oder einen Bürger einer Stadt oder eines Freifleckens heiraten wollte. 

Dann brauchte sie die Genehmigung des Landesherrn bzw. musste von ihm aus der Leibeigenschaft entlassen werden. Da Leibeigne zu verschiedenen Leistungen für die Herrschaft verpflichtet waren, ließen sich die Landesherren die Entlassung eines oder einer Dienstpflichtigen aus der Leibeigenschaft bezahlen.
1778 heiratete der Walsdorfer Wagner Philipp Kaspar Leichtfuß in Hennethal Maria Katharina Keller von dort. Da das Ehepaar in Walsdorf wohnen wollte, musste Maria Katharina Keller aus der Leibeigenschaft entlassen werden. Für die Entlassungsurkunde zahlte sie sechs Gulden zuzüglich 4 Gulden und 15 Albus für die Taxe und 7 Albus, 4 Pfennig für den Stempel an die Rentei in Idstein. Außerdem musste sie 20 fl Einzugsgeld an die Gemeinde Walsdorf entrichten.
Das Ehepaar wohnte im Haus Untergasse Nr. 44 (nach heutiger Nummerierung), das Philipp Kaspar Leichtfuß von seinem Vater geerbt hatte.
Die Eigentumsverhältnisse bei dieser Doppelhofreite (Haus Nr. 42 und 44) waren recht kompliziert. Bei ihr wie auch bei der Doppelhofreite Untergasse 32/34 sind im Gegensatz zu den anderen Hofreiten die Einfahrten zwischen den beiden Häusern. Beide Häuser sind unterkellert. Diese Gegebenheiten lassen den Schluss zu, dass beim Bau der Häuser ihre Trennung gewollt war. In den Stockbüchern  sind die beiden Hofreiten in drei Artikeln gebucht, zwei für die Häuser und Ställe Nr. 42 und 44 und einer für die Scheune samt Hofeinfahrt. Diese waren gemeinschaftliches Eigentum. Die Aufteilung des Wohnraumes über der Toreinfahrt ist unklar. Dass er nur einem der Eigentümer gehörte, ist unwahrscheinlich. Es gibt auch keine Hinweise auf gemeinsame Nutzung.
Wahrscheinlich  gehörte zu jedem Haus die Hälfte des Raumes. Die Gesamtfläche des Grundstücks betrug ca. 365 qm, von denen ca. 240 qm mit Wohnhaus, Scheune und Ställen bebaut waren. Die Wohnfläche in beiden Häusern war zusammen ca. 194 qm groß. Die Innenhoffläche mit Einfahrt maß ca. 125 qm.
Die Baugeschichte der Doppelhofreite reicht bis in die Jahre nach dem großen Brand von 1692 zurück. In einer Skizze aus dieser Zeit, die eine neue Parzellierung enthält, gehören die beiden Flurstücke zu einer Hofreite. Eigentümer sind der Pfarrer Johann Bernhard Rüger und dessen Ehefrau Anna Maria, geborene Hirtes. Von Johann Bernhard Rüger geht das Anwesen auf seinen Schwiegersohn Johann Matthäus Lehmann über, der 1716 Ottilie Elisabeth Rüger, die jüngste Tochter des Pfarrers, geheiratet hatte. Nach dem Tode des Johann Matthäus Lehmann im Jahre 1737 gehörten die Häuser für über 200 Jahre jeweils verschiedenen Familien. Haus Nr. 44 übernahm der Schmied Philipp Christian Leichtfuß, der 1738 die älteste Tochter des Johann Matthäus Lehmann geheiratet hatte. Von ihm erbte es, wie oben schon erwähnt, sein Sohn Philipp Kaspar. Philipp Kaspar Leichtfuß starb 1803. Als nächster Eigentümer erscheint der Leineweber Johann Peter Götz, ein Neffe von Johann Peter Götz aus dem Nachbarhaus Nr. 42. Von 1806 bis 1879 gehören das Haus und eine halbe Scheune nacheinander dem Wagner Johann Philipp Seyberth, dessen Sohn Johann Philipp, ebenfalls Wagner.
Dieser vererbte es wiederum an seinen Sohn, den Wagner Johann Daniel Seyberth. 1879 erwirbt der Schreiner und Kaufmann Philipp August Schwarz das Anwesen, der wohl bis zu seinem Tod im Jahre 1929 das Haus bewohnte. Anschließend wohnte bis in die 50er Jahre Mathilde Usinger im Haus Nr. 44. Ab 1960 sind beide Häuser wieder in einer Hand, zunächst von Karl Otto Anthes, dann von Helmut Bornschein und schließlich dem Hufschmied Jörg Leibold und seiner Frau Yvonne.
Die Besitzverhältnisse beim Haus Untergasse 42 gestalteten sich wesentlich einfacher. Dieser Teil der Hofreite ging an einen weiteren Schwiegersohn von Johann Matthäus Lehmann, den Schneider Johann Jakob Thiel, über. Von ihm erbte es sein Schwiegersohn, der Leineweber und Bauer Johann Peter Götz, der es an seinen Sohn, den Leineweber Philipp Konrad weiter vererbte. Auf diesen folgte erneut ein Schwiegersohn, der Bauer und Leineweber Philipp Peter Müller von Niederems. Sein Sohn, der Metzger Karl Jakob Müller übernahm das Haus 1879. 1890 verkaufte er es an seinen Schwager, den Schneider Karl Ludwig Wilhelm Zeiger. Die Ehe Zeigers war kinderlos und so kam deren Pflegesohn, der Buchhändler Karl Otto Anthes, in den Besitz des Anwesens.
N.B. Wir beabsichtigen in loser Folge weitere Objekte und ihre Geschichte im Bürgerbrief darzustellen. Die Quellen, die uns zur Verfügung stehen, sind Güterbeschreibungen, Gebäudesteuerrollen, Spezialkataster, Brandkataster, Vermessungen mit den zugehörigen Lagerbüchern und Karten, Stockbücher und Einwohnerlisten. Ein unentbehrliches Hilfsmittel ist das Ortssippenbuch zur Feststellung von Verwandtschaftsbeziehungen und der Berufe der jeweiligen Besitzer.

Weiter wurde benutzt: HHStAW 1148, Walsdorfer Urkundenbuch.

Sämtliche Daten, die im Rahmen der vorgestellten Hofreiten und Häuser verwandt werden, stammen aus historischen Quellen. Aktuelle Daten stehen nicht zur Verfügung und werden nicht verwendet. Namen von Eigentümern nach 1960 werden nur mit deren Einverständnis angegeben. Objektbeschreibungen aus der Inventarisierung des Ortskerns von Walsdorf im Jahre 1976 werden ungekürzt oder auszugsweise übernommen. Rechtsgültig sind nur die bei den zuständigen Stellen (Grundbuch- und Katasteramt) vorliegenden Eintragungen. 

Jahr

 

Haus Untergasse 44
(Wohnhaus u. Stall)

Haus Untergasse 42
(Wohnhaus u. Stall)

Jahr

Hofeinfahrt und Scheune waren gemeinschaftliches Eigentum, wurden getrennt von Haus und Hof weitervererbt bzw. verkauft. Einseitige Rechte waren hiermit ausgeschlossen.

1692

Rüger Joh. Bernh. 1651-1731 / Anna Maria geb. Hirtes *1655
(Pastor u. Adjunctus 1675, Pfarrer i. Walsdorf 1683)

 

1692

Lehmann Johann Mattäus 1678-1737 / Ottilie Elisabeth
geb. Rüger 1688-1748 (Schwiegersohn)

 

1767

Leichtfuß Phil. Chr.
1706-1776
(Schmied 1744;
Schwiegersohn)
Anna Maria geb. Lehmann 1717-1775

 

 

1767
1788

Leichtfuß Phil. Kaspar
1751-1803
(Wagner 1778 ; Sohn)
Maria Katharina geb. Keller (1754)-1813 v. Hennethal

Thiel Johann Jakob
1726-1773
(Schneider 1750;
Schwiegersohn)
Anna Elisab. geb. Lehmann 1727-1797

1767
1788

1788

Götz Johann Peter
1778-1856
(Leineweber 1803)
Anna Maria geb. Leichtfuß 1772-1857

 

 

1806

Seyberth Johann Phil.
1771-1854
(Wagner 1801)
Maria Christine geb. Weil 1771-1827

Götz Johann Peter
1754-1831
(Leineweber 1791, Bauer 1831 ; Schwiegersohn)
Susanne Elisabeth geb. Thiel 1762-1834

1806

 

 

Götz Philipp Konrad
1783-1843

(Leineweber 1811 ; Sohn)

Maria Philippine geb. Rühl 1790-1865

1819

1822

Seyberth Johann Phil.
1801-1843
(Wagner 1825, Bauer 1843, Sohn)
Anna Kathar. geb. Saame 1801-1843

 

 

1851

Seyberth Johann Daniel
1827-1898
(Wagner 1851 ; Sohn)
Kathar. Elisab. geb. Götz 1831-1887

 

 

 

 

Müller Philipp Peter
1815-1877
(Leineweber 1843, Bauer 1877 ; Schwiegersohn)
Maria Johannette
geb.
Götz 1821-1887

1859

1879

Schwarz Phil. Aug.
1845-1929
(Schreiner 1870,
Kaufmann 1883)
Christiane Wilhelm. Phil.
geb. Müller
1848-1905

Müller Karl Jakob
1852-1918
(Metzger 1880 ; Sohn)
Christia. Joh.
geb. Lehmann 1857-1943

1879

 

 

Zeiger Karl Ludw. Wilh.
1857-1907
(Schneider 1884)
Elisab. Wilh. Luise
geb. Lehmann
1860- 1935

1890

1960

Anthes Karl Otto 1882-1948  (Buchhändler)

 

1976

Bornschein Helmut  1933-1994

 

1995

Leibold Jörg u. Yvonne (Hufschmied)

 

Tabelle: Zeitliche Stellung der Eigentumsverhältnisse

Werner Janzing; Helmuth Leichtfuß

 

 

Ankündigungen

Frühjahrswanderung

Die diesjährige Frühjahrswanderung des Bürgervereins findet am 20. Mai 2007 statt. Wir wollen diesmal über das Wörsdorfer Gebück als Grenze zwischen den Grafschaften Idstein und Diez informieren. Die Flurbezeichnung Klingenschlag erinnert noch an den Verlauf des Gebücks in der Walsdorfer Gemarkung. Die Teilnehmer treffen sich um 10:00 Uhr am Dorfbrunnen. Der Weg führt  über den Betonweg in Richtung Bauernwiese und zurück durch den Bürgerwald. Die Wanderung wird zur Mittagszeit mit einem gemeinsamen Imbiss an der Grillhütte abgeschlossen.

 

Buch-Neuerscheinung über Walsdorf 

Der Bürgerverein wird im Herbst dieses Jahres ein neues Buch über Walsdorf vorstellen. Es  trägt den Titel:

Der Wandel Walsdorfs im 19. und 20. Jahrhundert –
Ein Bauerndorf verändert grundlegend sein Gesicht.

In den Kapiteln:

Der geschichtliche Hintergrund
    Das Dorf und seine Bewohner
    Die Wirtschafts- und Sozialstruktur
    Die Lebens- und Arbeitswelt
    Kirche und Schule
    Die Infrastruktur
    Gemeindeeinrichtungen
    Die politische Gemeinde in nassauischer Zeit, in der Kaiserzeit, in der Weimarer Republik, im Nationalsozialismus
    und nach 1945

wird an Hand umfangreicher Dokumente und eigener Erfahrungen und Erlebnisse der fundamentale Wandel unseres Dorfes in den beiden letzten Jahrhunderten dargestellt. Das Buch wird einen Umfang von ca. 350 Seiten haben.

 

Aufruf des Fotoarbeitskreises

Der Fotoarbeitskreis des Bürgervereins benötigt zur Ergänzung seiner Sammlung noch weitere Bilder. Diese können aus der Zeit vor 1900 bis heute datiert sein.
Es werden vor allem Fotos vom Schuster, Schreiner, Wagner, Schneider und anderen Handwerkern, von Werkstätten, Kuh- und Schweineställen und auch von den Geräten jeder Art gesucht.
Kindergartenjahrgänge 1940 – 1941 und von 1960 bis heute sind ebenfalls noch offen. Gleiches gilt für die Konfirmationen der Jahrgänge 1920, 24, 26, 28, 33, 34, 35, 36, 40, 41, 42, 43, 44, 47, 48, 49, 51, 52, 53, 56, 58, 64, 66, 67, 68, 74, 76, 78, 80, 86, 96, 2002, 2003.
Fotos können bei Andrea Schaus, Am Borngraben 8, und Arnold Werner, Untergasse 13, abgegeben werden. Nach der Bearbeitung werden die Fotos den Eigentümern zurückgegeben.
Jedem, der uns bei der Beschaffung der Bilder helfen kann, sind wir sehr dankbar.
Eine inzwischen erweiterte Auswahl einzelner Bildbeispiele ist auf unseren Seiten im Internet einsehbar. Die insgesamt 19 Bände der Sammlung mit ihren ca. 1800 Fotos werden z. Z. von fleißigen Helfern vollständig digitalisiert, um ggf. zusammen mit dem neuen Buch in  DVD Form der Öffentlichkeit vorgestellt zu werden.

Erich Roth, Sprecher des Fotoarbeitskreises.

 

 

Zu guter Letzt wieder einige alte Ausdrücke, diesmal mitgeteilt von dem ehe-maligen Realschullehrer und Idsteiner Stadtarchivar Karl – Heinz Bernhard.

Brenk, Brenkche
Mit Brenk wurde eine Zinkwanne bezeichnet.
Ein Brenkche diente als Spülbüttchen.

Wiek
Hauptsächlich gebraucht für den Lampendocht einer Petroleumlampe.

Kewe
Die Grannen von Gerste und Roggen waren bei der Getreideernte sehr unan-genehm, weil sie nur schwer aus den Wollstrümpfen  entfernt werden konnten und die Haut reizten.

Schnore
Wenn der Hafer seine Rispen trieb, hieß es: Er bekommt schon die Schore. Übrigens hat Pfarrer Tecklenburg 1915 das Wort in der Pfarrchronik auch so verdolmetscht.

 Torche
Wenn Weißkraut für Sauerkraut gehobelt werden sollte, wurde zuerst  mit einem halbrunden Messer der Torche aus dem Krautkopf entfernt.

Ferwes
Ferwes ist der Fußteil eines Strumpfes. Da  dieser Teil des Strumpfes immer zuerst unbrauchbar wurde, wurde häufig ein neuer Ferwes angestrickt.

Scheier
Scheier hat die Bedeutung von unvermischt. Man trinkt z. B. den Apfelwein scheier.

Krotze
Wer beim Äpfel- oder Birnenessen zuviel Fruchtfleisch um das Kerngehäuse ließ, wurde ermahnt, keinen so großen Krotze übrig zu lassen.

Reiter (f)
Ein großes Handsieb zum Reinigen von Getreide.