Rund um den Hutturm

Bürgerbrief  Nr. 88

Dezember  2006

 

Inhalt

 

850 Jahre – Gründungsurkunde des Klosters Walsdorf 

Das Feldgericht und die Feldgerichtschöffen

Vereinsnachrichten 

Veranstaltungstermine 2007

 

Herausgeber: Bürgerverein Walsdorf e.V.

 

 

 

850 Jahre – Gründungsurkunde des Klosters Walsdorf 

Die Gründungsurkunde aus dem Jahre 1156 ist die älteste Nachricht von dem Walsdorfer Kloster, das bis zu seiner Zerstörung im Jahre 1634 fast 500 Jahre bestand. Es gehörte zum Benediktinerorden und war zuerst ein Mönchskloster, erscheint aber in der nächsten Urkunde aus dem Jahre 1250 schon als Nonnenkloster. Nach Wolf Heino Struck haben wir uns den Vorgang „möglicherweise so vorzustellen, dass bald nach der Gründung des Mönchsklosters Walsdorf ein Nonnenkonvent dabei entstand, der dann allein erhalten blieb. Solche Doppelklöster sind ja bei den Benediktinern eine häufige Erscheinung.“
Die in Latein abgefasste Urkunde hat in der Übertragung von Wolf Heino Struck (Band 4 der Quellen zur Geschichte der Klöster und Stifte im Gebiet der mittleren Lahn bis zum Ausgang des Mittelalters S. 116 f folgenden Wortlaut:
“Erzbischof Arnold von Mainz bekundet – da er verpflichtet ist, allen denen wohl zu tun, die durch vertrauten Umgang oder Gunst der örtlichen Lage ihm verbunden sind, an ihm Rückhalt finden oder unter Verachtung der Welt in Klöstern leben und um Gottes willen freiwillig Armut tragen, und da es ein Gunstbeweis ist, wenn in einem obrigkeitlichen Testament erklärt wird, wie eine solche Kirche ausgestattet und was ihr von Gläubigen übergeben ist – dass Gottfried, ein frommer und eifriger Priester, durch seine heilige, unablässige Predigt die Einwohnerschaft des Dorfes Walsdorf so gewann und zum Überirdischen erhob, dass sie einen wüsten Ort beim Dorf, der ihr gemeinsam gehörte, auch Walsdorf genannt, dem Priester mit der Bestimmung übereignete, dass er ihn dem Gottesdienst weihe. Der Priester richtete daraufhin mit Vollmacht und Einwilligung der Diözesanoberen dort durch Mönche einen Gottesdienst ein. Danach kamen der Priester, die Mönche und die Dorfbewohner nach Mainz und übergaben mit gesamter Hand dem Mainzer Domstift den Ort dergestalt, dass derselbe zum Zeichen der Unterwerfung und Ehrerbietung jährlich dem Domstift eine Goldmünze oder stattdessen 12 Silbermünzen zahlen soll. Als an dem Ort der Gottesdienst wuchs, begann auch die Verehrung des Ortes durch das Volk zuzunehmen, so dass den dort weilenden Mönchen durch Grundbesitz wie auch durch bewegliche Güter Unterhalt gewährt wurde. Die Einwohnerschaft des Dorfes Würges schenkte aus ihrem gemeinsamen Besitz zu Erbach, Mark genannt, der neuen Pflanzung in Walsdorf 10 Hufen und übergab diese durch die Hände derer, die rechtens dabei zugegen zu sein hatten. Ferner gehörten zu dem Ort durch Kauf oder Schenkung: 4 Hufen in Steinfischbach und 30 Hufen in Mauloff. Dies soll, da es dem Aussteller als wahr bekannt ist, für immer in Geltung bleiben.“
29 Zeugen waren bei der Bestätigung zugegen. Darunter waren Mitglieder des Mainzer Domkapitels, die Äbte der Benediktinerklöster von St. Alban, Bleidenstadt, St. Jakob und Schönau, Gottfried von Beselich, der Pastor Gernot von Camberg und außer einer Reihe anderer Laien auch Dietrich von Würges und dessen Söhne Konrad und Kraft.
Nicht nur wir vom Bürgerverein nehmen die Ausstellung der Gründungsurkunde des Klosters Walsdorf vor 850 Jahren zum Anlass, an dieses Ereignis zu erinnern, auch die Gemeinden Mauloff und Steinfischbach und auch die Großgemeinde Beselich im Kreis Limburg – Weilburg sahen in der Urkunde ein wichtiges Dokument für die Geschichte ihrer Kommunen. Mauloff und Steinfischbach feierten in mehreren Veranstaltungen ihre urkundliche Ersterwähnung und Beselich in einem Festakt am 9. Juli 2006 an der Klosterruine Beselich die erste bekannte Erwähnung seines Namens.
Adolf Deißmann vertritt in seiner Geschichte des Benediktinerklosters und des Freifleckens Walsdorf die Ansicht, dass der Stifter des Klosters, der Priester Godefriedus, und der unter den Zeugen genannte Gottfried von Beselich zwei verschiedene Personen seien und das „Kloster schon lange vor 1156 bestanden hat und dass es von Godefridus zu einer Zeit gegründet wurde, da die Bewohner des Tales Walesdorff und der Umgegend wahrscheinlich noch nicht zum Christentum bekehrt waren.“ Die modernen Kenner der nassauischen Geschichte Hellmuth Gensicke und Wolf Heino Struck gehen dagegen davon aus, dass „die bevorzugte Stellung Gottfrieds von Beselich in der Zeugenliste für Walsdorf“ und „sachliche Erwägungen es in der Tat nahe legen“, dass der in der Urkunde als Stifter des Klosters genannte fromme und eifrige Priester Gottfried identisch ist mit dem in der Zeugenreihe erscheinenden Gottfried von Beselich, wenn im Text der Urkunde auch die Herkunftsbezeichnung fehlt.
Wer war dieser Gottfried? Der Vorsitzende des Vereins zur Erhaltung des Klosterruine Beselich e.V. schreibt in Nr. 11 der Beselicher Schriften über ihn, den wandernden Prediger aus der Mitte des 12. Jahrhunderts: „Während uns die Urkunden, Überlieferungen und sogar eine Inschrift in einer Kirche von seinen Bauwerken und Gründungen ausführlich berichten, fließen die Nachrichten zur Person Gottfrieds sehr spärlich. Hinweise in den Gründungsgeschichten deuten aber sehr deutlich darauf hin, dass Gottfried von Beselich von adliger Herkunft war. Eine ganze Reihe von Gründungen und Bauwerken geht auf ihn zurück. Aus dem Jahre 1156 ist uns seine Gründung des Klosters Walsdorf in einer Dotationsurkunde überliefert. In dieser Urkunde findet der Name Beselich seine erste bekannte Erwähnung“. 1163 bestätigt Erzbischof Hillin von Trier dem Kloster Arnstein, dass ihm die von dem Priester Gottfried auf dem Beselicher Kopf gebaute Kirche, der er seinen dortigen zehntfreien Hof geschenkt hatte, übertragen worden war. Gottfried hatte dem Kloster Arnstein die Kirche mit der Bedingung übergeben, dass von Arnstein in Beselich ein Nonnenkloster der Prämonstratenser eingerichtet würde.
Um 1170 entstand das „Kloster zur allerheiligsten Jungfrau Maria und den heiligen Aposteln Petrus und Paulus der Prämonstratenser-Chorfrauen zu Beselich“. Ebenfalls aus dem Jahre 1163 stammt die Stifterinschrift in der Kirche zu Bubenheim in der Pfalz. Das Dorf war damals Besitztum des Klosters Arnstein. Höchstwahrscheinlich trat Gottfried im Auftrag von Arnstein als Bauherr in Bubenheim auf. Am linken Chorpfeiler findet sich die Inschrift: „1163 habe ich, der unwürdige Priester Godefriedus, dieses Haus von Grund auf wieder aufgebaut“. Nach der Gründungslegende wurde auch das Kloster Altenberg bei Wetzlar von einem wandernden Priester Gottfried gegründet. Nach der Überlieferung soll er auch als Erbauer von Brücken zwischen Limburg und Wetzlar in Erscheinung getreten sein.
All diese Zeugnisse machen deutlich, dass der Gründer des Walsdorfer Klosters in der Stiftungsurkunde nicht zu Unrecht ein frommer und eifriger Priester und in einer anderen Quelle seiner eindringlichen Predigten wegen der Rufer genannt wurde.

Literatur:
Adolf Deißmann         Geschichte des Benediktinerklosters und des Freifleckens Walsdorf
Wolf Heino Struck:    Quellen zur Geschichte der Klöster und Stifte der mittleren Lahn bis zum Ausgang des Mittelalters, Bd. 4
Hellmuth Gensicke:    Gottfried von Beselich. Untersuchungen über die Anfänge der Klöster; Altenberg, Walsdorf und Beselich.
                                       Nassauische Annalen, Bd. 68, 1957
Christof W. Martin:    Beselicher Schriften, 8. Jahrgang, Nr. 11, 1999

 Helmuth Leichtfuß

 

 

 

Das Feldgericht und die Feldgerichtschöffen

Eine der ältesten Institutionen der Rechtsprechung ist das Feldgericht. Bereits in der römischen Republik (510 v.Chr. – 51 v. Chr.), in der das Zwölftafelgesetz um 450 v.Chr. niedergeschrieben wurde, ist das Feldgericht als Rechtsinstanz eine feste Größe. Tafel VII des Gesetzes regelt folgende Liegenschaftsrechte: ..... Besteht Streit über einen Grenzverlauf, so ist die Meinungsverschiedenheit möglichst freundschaftlich auszugleichen. Hierzu werden die Schiedsrichter zur Entscheidung in einem Grenzstreit berufen: Jeder Nachbar wählt einen Schiedsrichter seines Vertrauens, die Obrigkeit den Dritten. Das Feldgericht legt dann nach Billigkeit die Irrungen bei.

Der Zustand der Landwirtschaft im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts

 Aus der geschichtliche Entwicklung der Besitzverhältnisse an Grund und Boden, besonders im mittel- und süddeutschen Raum, ging eine Gemengelage der Äcker hervor. Die Äcker und auch sonst kleine Parzellen lagen in den Gewannen der Feldmark weit zerstreut. Nur ein kleiner Teil der Parzellen lag an einem Weg.
Bei den meisten war die Benutzung abhängig von Überfahrtrechten und anderen Servituten (Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte). Hierzu gehörten die Weidgerechtigkeiten, deren Ausübung genau bestimmt war.
Selbst die Wege waren oft unzweckmäßig angelegt. Die oft unregelmäßigen Formen der Grundstücke erschwerten vielfach die ungehinderte Bewirtschaftung, sodass der Aufwand hierfür recht hoch war. Maßnahmen zur besseren Nutzung der Grundstücke wurden erst spät eingeleitet. Dazu kam, dass die Gemengelage zu vielen Grenzstreitigkeiten Anlass gab. Dies alles führte zu einem Flurzwang, dem die Grundbesitzer unterlagen. Die Folge war ein gemeinschaftlicher, im Wesentlichen gleicher Fruchtanbau mit übereinstimmenden Bestellungs-, Aussaat- und Erntefristen.
Dieser Zustand trat nun nicht erst im Herzogtum Nassau auf, sondern reicht weit in die Geschichte zurück. Ursache sind Erbteilungen, die den Flächengehalt ursprünglich großer Äcker auf immer kleinere Parzellen reduzierten. Ein eindruckvolles Beispiel ist der Große Garten. Hier gab es 1788 insgesamt 468 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von 29698 m2 mit Parzellengrößen von 5,76 m2 bis 549,83 m2. Die Anzahl der Eigentümer wird geringer gewesen sein als die Parzellenanzahl. Die Zuwegung bestand nur im südöstlichen Bereich aus zwei kleinen Stichwegen. Der nordöstliche Bereich war von der Feldflur umgeben. 60 Eigentümer konnten ihre Parzellen vom Weg her betreten, die Übrigen mussten im schlimmsten Fall über/an 20 Parzellen vorbei, um auf ihre eigenen Grundstücke zu gelangen. Wie schwierig es war, dieser Güterzersplitterung entgegenzuwirken, zeigt die weitgehende Nichtbeachtung einer Verordnung der damaligen Fürstin zu Nassau Charlotta Amalia vom 7. August 1730, in der Mindestgrößen für ein Bauerngut festgelegt wurden und eine Teilung von Grundstücken verboten wurde, wenn diese Mindestgröße unterschritten wurde. In Walsdorf vergingen nochmals 140 Jahre bis zur Konsolidation im Jahr 1875.
Die Feldgerichte regelten den aus diesen Verhältnissen entstandenen Flurzwang. Auszüge aus den Beschlussbüchern des Gemeinderats und Feldgerichtes zeigen im Einzelnen, was alles geregelt werden musste. Nachstehend einige Auszüge aus den Beschlussbüchern.

18 August 1853 Seite 7 Nr. 24
Antr.: Der Schäfer u. Schweinehirt darf in die Stoppeln fahren
Beschl.: wird genehmigt


18 August 1853 Seite 7 Nr. 25
Antr.: Wenn das Obst abfällt, darf nur morgens 6 bis 8 Uhr gelesen werden
Beschl.: wird genehmigt

27 September 1853 Seite 12 Nr. 53
Antr.: Das Weiden im Gutenfeld vom Kuhhirt
Beschl.: Wird erlaubt, wenn das Feld gesäubert ist, damit niemand kein Schaden geschieht


10 Mai 1854 Seite 42 Nr. 162
Antr.: Das Schleifen (Einebnen des gepflügten Feldes) auf der Schleife im Gerstenfeld auf den Gewannen
Beschl.: wird bei 30 Kreuzer Strafe verboten

11 April 1855 Seite 72 Nr. 259
Antr.: In der Baumallee am Wörsdorfer Weg hinauf sind viele Bäume nicht gehörig gestutzt und gereinigt
Beschl.: Bei einem Gulden Strafe soll dies in Ordnung gebracht werden

11 April 1855 Seite 72 Nr. 261
Antr.: Der Abzugsgraben in der Zollgasse ist in einem schlechten Zustand
Beschl.: Wird das Ausheben bei 10 Kreuzer Strafe für jeden Wiesenbesitzer anbefohlen

15 Juli 1855 Seite 81 Nr. 219
Antr.: Die Gesetzliche Stunde in dem Großen Garten, wenn der Eigentümer an seine Stücker darf gehen, um seine Sachen zu holen
Beschl.: Von Morgens 6 bis 8 Uhr, Abends von 6 bis ½ 8 Uhr

21 Juni 1857 Seite 123 Nr. 285
Antr.: Die Zeit ist herangekommen, dass das Heu gemäht wird, es wäre also hierüber zu bestimmen wo und wann der Anfang gemacht werden soll
Beschl.: Es soll demnach von oben herunter von Eschermühl bis auf das gesetzte Mahl den Montag Morgen gemäht werden und den Dienstag weiter
 

Die Gemeindeordnung 

Feldgerichte und Feldgerichtschöffen gab es in der Gemeinde Walsdorf  bis Anfang der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Mit der Flurbereinigung und Aufhebung des Flurzwanges sind die Regulierungsaufgaben des Feldgerichtes
entfallen. Nach der Gemeindeordnung vom 5. Juli 1816 des Herzogtums Nassau bestand das Feldgericht aus dem Schultheiß, der die Geschäfte desselben führte, sowie, je nach Bevölkerungsgröße der Gemeinde, aus 2 bis 8 Feldgerichtschöffen. Das Vorschlagsrecht oblag der Gemeinde. Das zuständige Amt ernannte und verpflichtete die Feldgerichtschöffen auf Lebenszeit. Zu ihren Aufgaben gehörte die Aufsicht über die Gemeindegrenzen und Privatgrundstücke, das Messen der Grundstücke mit der Rute, wenn eine besondere Genauigkeit nicht erforderlich war, und das Setzen der Grenzsteine.
Das Feldgericht war aber auch die Behörde zur Schätzung der Güter bzw. der Schäden bei Diebstahl von landwirtschaftlichen Geräten oder Feldfrüchten. Voraussetzung war, dass die Feldgerichtschöffen sachkundige Männer waren. Man konnte jedoch einen auswärtigen Taxator hinzuziehen. Die Mitaufsicht bei der Entwicklung der Landeskultur und Viehzucht sowie die Führung der Hypotheken-, Stock- und Lagerbücher gehörte ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Im Revolutionsjahr 1848 wurde am 12. Dezember ein neues Gesetz zur Verfassung und Verwaltung der Gemeinden sowie die Rechte der Gemeindebürger und die Erwerbung des Bürgerrechtes betreffend erlassen. In Bezug auf die Feldgerichte ergaben sich nur geringfügige Änderungen.
Das Feldgericht wurde nun vom Gemeinderat für eine Dauer von 10 Jahren gewählt. Die Zuständigkeiten blieben jedoch unverändert. Mit dem „Gesetz die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden betreffend“ vom 26. Juli 1854 wurde dieses Gesetz aber wieder aufgehoben. Die Aufgaben entsprechen im Groben denen von 1816.
Nach der Konsolidation (Flurbereinigung 1875) und Zuteilung der neuen Flurstücke, die alle bis auf die Wiesen von den neu angelegten Wegen erreichbar waren, verliert sich der Flurzwang zumindest bezüglich der zeitlichen Festsetzung von Aussaat und Ernte. Dies belegen die Eintragungen in den Beschlussbüchern, die immer spärlicher werden. Der Wiesenbau und die damit zusammenhängenden gemeinschaftlichen Arbeiten (Pflege der Be- und Entwässerungsgräben, Freihalten des Uferbereiches von Bäumen und Sträuchern) standen jedoch noch unter der Kontrolle des Feldgerichtes.

Die Bücher

Ein besonders verantwortungsvoller Teil der Aufgaben des Feldgerichts war das Führen der Hypotheken-, Stock- und Lagerbücher. Es geht hier einerseits um den Eigentumsnachweis des Grundbesitzes und um Rechte und Belastungen anderseits. Um welche Datenmengen es sich hier handelt, mag die Anzahl der Flurstücke aus den Lagerbüchern von 1788 (ca. 9000), 1875 (ca. 8000) und 1960 (ca. 1500) belegen. Die ersten Lagerbücher und Karten über den Nachweis jedes Grundstücks in der Gemarkung Walsdorf wurden 1788 im Zuge der Generalrenovatur (Vermessung zur Steuererhebung) angelegt. Es gab  schon frühere Aufzeichnungen, die jedoch in den meisten Fällen das Klostergut betrafen. Karten wurden jedoch nicht angefertigt. Die Lagerbücher wurden fortgeschrieben bei Erbteilungen oder Verkäufen. Auch Belastungen eines Grundstücks wurden eingetragen, z.B. Geh- und Fahrrechte, Abwasserrechte der Gemeinde, der Brunnenleitungen oder auch Nutzungsrechte an und in Wohngebäuden.
Die finanzielle Belastung eines Grundstücks wurde dagegen in die Hypothekenbücher eingetragen. Eine bestimmte Geldsumme, die geliehen wurde, war zu einer festgesetzten Zeit zurückzuzahlen. In den heutigen Grundbüchern sind diese Eintragungen vereinigt. So sind in der zweiten Abteilung Lasten und Beschränkungen wie Dienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte von Energieversorgern usw.) eingetragen. In Abteilung drei Grundschulden oder Hypotheken. Bei diesen Belastungen gilt aber immer, dass die Belastung eines Grundstücks auch bei einem Verkauf bestehen bleibt, sofern diese nicht abgelöst wird. Für alle diese Eintragungen, zu denen auch der Kauf oder Tausch von Grundstücken gehörte, war das Feldgericht zuständig.
Die Aktualisierung der Karten wurde von einem Geometer vorgenommen. Interessant ist die Verordnung: Fortführung der bestehenden Lagerbücher und Karten vom 1. Juli 1854, in der bezüglich des Eigentümers darauf hingewiesen werden muß „ ...ob die Liegenschaft Eigenthum des Mannes oder der Frau oder beider Ehegatten ist“. Bei Übergaben an den Schwiegersohn wurde früher nur dessen Name als Eigentümer eingetragen, was die Rückverfolgung der ursprünglichen Belegung der Häuser erschwert.
In der Auflistung der Feldgerichtschöffen ist in der vorletzten Spalte das Jahr genannt, in dem die benannte Person das Amt nach den mir vorliegenden  Unterlagen bekleidete. Die fortlaufende Besetzung , besonders Lfd.Nr. 1 bis 8 von 1623 bis 1648 während des 30 jährigen Krieges ist hervorzuheben. Quelle:„Geschichte des Benedictiner-Klosters und Freifleckens Walsdorf“ von Adolf Deissmann u. Gerhard Buck S. 144, 163 u. 164. Lfd.Nr. 9 bis 12 des Jahres 1669 sowie Lfd.Nr. 32 bis 35 des Jahres 1757 stammen aus den Güterverzeichnissen des Klosters. Zu den hier aufgeführten Jahren bzw. Namen sind ebenfalls Eintragungen in den Kirchenbüchern vorhanden, die als wichtigste Quelle zu nennen sind. (Siehe Ortssippenbuch von Helmuth Leichtfuß).     

Nr Name des Schöffen geb. gest. Quelle Jahr OSB-Nr
1 Enders Kolb     1623  
2 Eberhard Weyland     1623  
3 Johannes Zeyger     1623  
4 Johann Ochs   n.v.Ostern 1673 1648 1089
5 Philipp Seyberth   30.1.1668 1648 1649
6 Heinrich vom Stein   5.3.1649 1648 1731a
7 Johann Philipp Geiß   29.7.1672 1648 305
8 Philipp Hofmann   27.11.1667 1648 534
9 Wilhelm Schäfer (Scheffer)     1669 1400
10 Hans Bernhard Leichtfuß 1618 zw. 1692 u. 1696 1669 867
11 Daniel Seyberth   v. 1695 1669 1650
12 Jakob Scherer   29.4.1670 1669 1455
13 Hans Jakob Wassum 1646 8.12.1713 1670 1848
14 Philipp Ebert Zeiger   n.v. 1687 1688 1956
15 Georg Daniel Hirtes 19.11.1656 16.3.1709 1693 503
16 Johann Philipp Weygand 1647 n.v. 1698 1696 1900
17 Jakob Philipp Weißweck 5.12.1646 v. 1705 1699 1877
18 Johann Konrad Ochs 27.2.1665 3.9.1718 1718 1093
19 Philipp Kaspar Thiel 7.12.1662 26.2.1718 1719 1762
20 Johann Jakob Vietor 1638 30.4.1720 1720 1824
21 Johann Philipp Schwarz 15.9.1670 1.8.1731 1731 1600
22 Johann Andreas Kilian 20.4.1684 3.4.1760 1732 698
23 Johann Christian Thiel 25.12.1695 15.1.1760 1732 1766
24 Hans Jacob Lehmann 4.4.1687 10.6.1765 1734 774
25 Georg Adam Lehmann 31.7.1702 4.8.1780 1734 775
26 Philipp Daniel Seyberth 11.3.1695 21.4.1758 1736 1653
27 Philipp Hermann Zeiger 22.10.1676 2.9.1741 1737 1961
28 Philipp Balthasar Roth 1708 9.5.1752 1739 1238
29 Philipp Daniel Seyberth 11.3.1695 21.4.1758 1746 1655
30 Johann Martin Scheurer 8.10.1680 12.2.1751 1751 1466
31 Philipp Kaspar Zeiger 9.3.1705 14.1.1771 1755 1971
32 Johann Peter Aulmann 1687 1.9.1774 1757 12
33 Johann Martin Jeckel 7.8.1708 16.5.1758 1757 623
34 Johann Jakob Ochs  3.3.1703 23.4.1771 1757 1098
35 Johann Daniel Rüger 14.2.1718 21.12.1786 1757 1316
36 Philipp Wilhelm Rüger 22.9.1715 15.3.1777 1759 1315
37 Johann Philipp Weygand 20.1.1715 16.8.1760 1760 1902
38 Philipp Andreas Weygand 9.3.1730 23.4.1783 1769 1903
39 Philipp Daniel Seyberth 4.12.1727 8.5.1762 1762 1656
40 Johann Philipp Ochs 13.2.1737 28.5.1817 1769 1101
41 Johann Philipp Ochs 6.2.1737 20.7.1805 1778 1105
42 Philipp Konrad Kilian 13.9.1717 29.12.1790 1781 700
43 Philipp Kaspar Thiel 10.1.1719 28.4.1784 1786 1769
44 Johann Philipp Roth 3.11.1732 23.4.1806 1787 1239
45 Johann Christian Lehmann 2.7.1739 23.6.1817 1793 780
46 Philipp Kaspar Thiel 13.8.1735 25.4.1820 1793 1775
47 Johann Burkhard Lehmann 13.8.1722 1.3.1795 1795 777
48 Georg Philipp Lehmann 3.12.1760 8.1.1814 1796 787
49 Johann Philipp Jeckel 5.12.1739 30.4.1814 1804 625
50 Johann Philipp Wassum 30.3.1751 13.8.1807 1807 1853
51 Philipp Kaspar Weygand 18.6.1761 21.11.1837 1808 1905
52 Philipp Andreas Rüger 23.8.1752 12.11.1835 1814 1324
53 Philipp Kaspar Jeckel 12.5.1765 12.7.1837 1815 628
54 Philipp Konrad Ochs 7.8.1801 30.1.1863 1817 1123
55 Philipp Christian Scheid 1.7.1768 11.6.1839 1817 1416
56 Philipp Kaspar Thiel 13.8.1735 25.4.1820 1820 1783
57 Johann Philipp Weygand 11.7.1790 25.12.1839 1831 1908
58 Philipp Kaspar Zeiger 1.2.1793 27.3.1871 1847 1987
59 Karl Jeckel 15.2.1821 08.04.1900 1858 636
60 Johann Philipp Roth 29.2.1816 29.12.1885 1858 1257
61 Georg Philipp Weygand 2.6.1803 20.5.1880 1858 1911
62 August Philipp Seyberth 24.9.1815 16.6.1875 1864 1671
63 Heinrich Wilhelm Kolb 12.3.1833 21.2.1898 1898 722

 Werner  Janzing

 

Vereinsnachrichten

Auch in diesem Jahr erhielten im November wieder 63 Walsdorfer Mitbürger Blumengutscheine. Sie hatten im Frühjahr und Sommer durch Blumenschmuck an ihren Häusern oder durch Anlage und Pflege einer Baumscheibe zur Verschönerung des Ortsbildes vor allem im Ortskern Walsdorfs beigetragen.
Nach Absprache im Vorstand wird nur der Blumenschmuck im alten Ortskern und in der Idsteiner Straße bewertet, weil hier der Blumenschmuck für das Erscheinungs-bild unseres historischen Ortes am augenfälligsten ist. Allen anderen Walsdorfer Mitbürgern danken wir für ihre Mühe, Walsdorf mit ihren Blumen und Pflanzungen zu verschönern.

Monika Kiesau

 

Veranstaltungstermine 2007 in Idstein-Walsdorf    
     
Termin Veranstaltung Verein Örtlichkeit
Januar      
6. Jahreshauptversammlung ab 20:00Uhr FFW Feuerwehrgerätehaus 
6.+7. TT Stadtmeisterschaften TTC DGH
9. Jahreshauptversammlung FCW ev. Gemeindehaus 
13. Weihnachtsbaumaktion Jugendfw. ab 10:00  FFW Walsdorf
14. Hans Schmitt Gedächnis Turnier TTC DGH 
14. Winterwanderung SVW ev. Gemeindehaus 
20. Fröhlicher Jahresanfang FCW Vereinsheim 
20. Jahreshauptversammlung ab 17:00 SFVW DGH
26. Generalversammlung LFW ev. Gemeindehaus 
Februar      
3. Kartenvorverkauf Kappensitzungen ab 14:00  SVW+TTC DGH
3. Jahreshauptversammlung BVW ev. Gemeindehaus 
10. 1. Kappensitzung ab 20.11 Uhr SVW+TTC DGH
11. Kindermaskenball TTC DGH 
17. 2. Kappensitzung ab 20.11 Uhr SVW+TTC DGH
21. Aschermittwochs-Wanderung LFW Dorfbrunnen 
22. Heringsessen CDU DGH
24. Jahreshauptversammlung MVW Schausse Rainer 
März      
9. Jahreshauptversammlung VDK Schausse Rainer 
10. Spezialitätenessen BVW ev. Gemeindehaus 
16. Jahreshauptversammlung EFC HA Walkmühle 
30. Kochnachmittag LFW ev. Gemeindehaus 
31. Musikveranstaltung EFC HA DGH
April      
5. Vorstellung der Konfirmanden EV KG Christuskirche 
7. Osterfeuer EFC HA Grillplatz 
13. Mitgliederversammlung ab 20 Uhr SVW Vereinsheim 
14. Familienabend FFW DGH 
22. Konfirmation EV KG Christuskirche
27. Vortrag LFW ev. Gemeindehaus 
Mai      
1. Tag der offenen Tür SFVW Teichanl. Dombach 
1. Maiwanderung MGV Dorfbrunnen 
12. Fahrradtour zum Backes nach Reinborn LFW Dorfbrunnen 
13. Frühlingskonzert MVW DGH
17.-20. Ausflug MGV Dorfbrunnen 
17. Himmelfahrtsgottesdienst + Grillen 10 Uhr EV KG Grillplatz 
17. Hobby und Freizeitturnier SVW Sportplatz
20. Frühjahrswanderung ab 10 Uhr BVW Dorfbrunnen
24. Generalversammlung TTC Bauernstube
26. Saisonabschlussfeier EFC HA Walkmühle
28. Pfingstgottesdienst + Fest um den Kirchturm 14 Uhr EV KG Christuskirche
Juni      
2. Ausflug FCW Dorfbrunnen
3. Kinderfest SPD Spielplatz
7. Fronleichnams Wanderung LFW Dorfbrunnen
17. Gassenfest BVW Untergasse
23. gemütliches Beisammensein ab 19.30 Uhr LFW/OBV Grillplatz
24. 50 Jahre TTC akademische Feier TTC DGH
30. 50 Jahre TTC bunter Abend TTC DGH
Juli      
1. Kirchenfest EV KG Christuskirche
6. Walsdorfer Markt / Sommermarkt MGV Klosterplatz
20. Abendwanderung LFW Dorfbrunnen
28.+29. Fischerfest SFVW Grillplatz
August      
18.+19. Hutturmfest FFW Platz am Hutturm
25. Tagesfahrt nach Idar-Oberstein LFW  
September      
14. Erntesträußchen binden LFW  
30. Erntedankfest EV KG Christuskirche
Oktober      
3. Flohmarkt ab 13 Uhr SVW DGH
27.+29. Kerb in Walsdorf FFW DGH + Umzug
November      
2. Versammlung 20 Uhr LFW ev. Gemeindehaus
7. Dekorieren DGH LFW DGH
8.  Generalversammlung Bezirksverein Bad Schwalbach ab 14 Uhr LFW DGH
11. Martinszug ab 18 Uhr FFW Christuskirche
17. 30 Jahre Bürgerverein BVW DGH
18. Volkstrauertag OBR Kriegerdenkmal
24. Familienabend TTC DGH
Dezember      
8. Weihnachtsfeier MGV DGH
8. Weihnachtsfeier MVW Schausse Rainer
8. Jahresabschluss FFW FW Gerätehaus
9. Weihnachtsfeier f. ältere Mitbürger ab 14 Uhr OBR DGH
14. Weihnachtsfeier LFW DGH
14. Weihnachtsfeier EFC HA Walkmühle
15.+16. Hess. A+C Schülermeisterschaften TTC TV Halle Idstein
16. Adventssingen MGV Klosterplatz
24. Heiligabend Gottesdienst 15:30,17+22 Uhr EV KG Christuskirche
28. Jahreshauptversammlung OBV FW Gerätehaus
31. Jahresabschlussgottesdienst 18 Uhr EV KG Christuskirche

Übungsstunden und regelmäßige Treffen:

BVW

letzter Montag im Monat, aktueller Arbeitskreis

CDU

Politik um 11; jeden letzten Sonntag im Monat im DGH

EV KG

jeden Sonntag 10 Uhr Gottesdienst, letzten Sonntag im Monat 18 Uhr, Jungschar montags alle 14 Tage  - Projekte werden angekündigt

FFW

1.+3. Dienstag im Monat Aktive 19 Uhr  Jugend- + Kinderfeuerwehr einmal mtl. Freitags  Info bei Pierre Heinelt u. Sabine Kramer

FCW

dienstags 20 Uhr

Gospelchor

donnerstags 20 Uhr

MGV

19 Uhr kleiner Chor, 20 Uhr Männerchor

MVW

montags 19.30 Uhr

Ruheständler               

alle 14 Tage, montags 14.30 Uhr

TTC

montags 17.30 - 19.30 Nachwuchs  dienstags 20 Uhr Erwachsene
donnerstags 18 Uhr Nachwuchs, 20 Uhr Erwachsene

 

 

 

Redaktion:
Monika Kiesau Tel.6723, Helmuth Leichtfuß Tel.8563, Manfred Wetzel Tel.8141

Internet: www.walsdorf-taunus.de/vereine/bvw/index.htm
E-Mail: buergerverein@walsdorf-taunus.de